Spezialisierte Asbestsanierung von Brandschutzklappen und Abwasserrohren

Brandschutzklappen: Sicherheit ohne Kompromisse

  • In vielen Gebäuden, die vor 1990 errichtet wurden, enthalten die Dichtungen und Gehäuse von Brandschutzklappen (BSK) asbesthaltige Baustoffe.
  • Da diese Klappen direkt im Luftstrom der Lüftungsanlage sitzen, ist bei Wartung oder Austausch höchste Vorsicht geboten.
  • Wir führen den Ausbau unter strengen Sicherheitsvorkehrungen durch, nutzen modernste H-Sauger und sorgen dafür, dass keine Fasern in das Kanalsystem gelangen. So kombinieren wir Brandschutz mit gesundheitlicher Sicherheit.

Abfluss- und Fallrohre: Staubfreier Rückbau von Eternit-Leitungen

  • Alte Abwasserleitungen aus Asbestzement (oft unter dem Markennamen Eternit) sind langlebig, werden aber bei Sanierungen oder Brüchen zum Risiko.
  • Das Trennen dieser Rohre setzt enorme Mengen an gefährlichem Feinstaub frei. Wir setzen auf geprüfte emissionsarme Verfahren (BT-Verfahren), bei denen die Rohre erschütterungsfrei und fachgerecht demontiert werden.
  • Ob im Keller oder in engen Versorgungsschächten – wir garantieren eine saubere Entsorgung, ohne die Bausubstanz oder die Raumluft zu belasten..

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Fachgerechter Ausbau gemäß TRGS 519.
  • Schleusenbau und Unterdrucktechnik bei Arbeiten im Bestand.
  • Fachkundige Entsorgung inklusive aller notwendigen Nachweise.

Wann ist ein Austausch zwingend erforderlich?

1. Brandschutzklappen (BSK): Wenn Sicherheit zum Risiko wird

Ein Austausch ist unumgänglich, wenn:

  • Asbesthaltige Bauteile beschädigt sind: Sobald die asbesthaltigen Anschlagdichtungen oder Klappenblätter Risse, Brüche oder Erosionserscheinungen zeigen, können Fasern direkt in die Zuluft gelangen.
  • Die Funktion nicht mehr gewährleistet ist: Klemmen die Klappen bei der Prüfung oder lösen nicht mehr zuverlässig aus, erlischt die Betriebserlaubnis für die gesamte Lüftungsanlage.
  • Wartungsstau bei Altgeräten: Viele ältere BSK-Modelle dürfen laut geltenden Prüfverordnungen nicht mehr repariert werden. Sobald ein Defekt auftritt, schreibt der Gesetzgeber den Austausch gegen asbestfreie, moderne Klappen vor.

2. Abfluss- und Fallrohre (Eternit): Vorbeugen statt Havarie

Hier ist schnelles Handeln zwingend bei:

  • Rissbildung und Undichtigkeit: Asbestzement wird über die Jahrzehnte spröde. Sobald Feuchtigkeit austritt, ist eine Reparatur (z. B. durch Schellen) oft nicht zulässig oder technisch nicht dauerhaft möglich.
  • Geplante Sanierungsmaßnahmen: Wenn Bäder renoviert oder Wände geöffnet werden, dürfen asbesthaltige Rohre laut TRGS 519 nicht einfach „bearbeitet“ (angebohrt oder geschnitten) werden. In diesem Fall muss der gesamte Strang fachgerecht entfernt werden.
  • Mechanische Belastung: Stehen Sanierungen an der Statik oder umfangreiche Stemmarbeiten in der Nähe der Rohre an, besteht die Gefahr von Faserfreisetzung durch Erschütterung. Hier ist der präventive Rückbau die einzige rechtssichere Lösung.

3. Rechtliche Vorgabe: Die Instandhaltungs-Pflicht

Gemäß der Gefahrstoffverordnung und den länderspezifischen Asbest-Richtlinien sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von eingebauten Asbestprodukten keine Gefahr für die Bewohner ausgeht. Wenn eine Faserfreisetzung durch Alterung oder Defekt droht, wird aus der Empfehlung eine gesetzliche Sanierungspflicht.

Handlungs-Check: Wie dringend ist Ihre Sanierung?

Nutzen Sie unsere Ampel-Übersicht, um den Zustand Ihrer Anlagen (Brandschutzklappen & Abflussrohre) einzustufen:

STUFE ROT: Sofortiger Handlungsbedarf (Zwingend)
  • Defekt oder Bruch: Sichtbare Risse in Abflussrohren, austretendes Wasser oder mechanisch klemmende Brandschutzklappen.
  • Faserfreisetzung droht: Bröselige Dichtungen an Lüftungsauslässen oder weißliche Ablagerungen an Rohrverbindungen.
  • Baustopp-Gefahr: Sie planen eine Renovierung und stoßen auf Asbest. Ohne fachgerechten Rückbau dürfen andere Gewerke die Arbeit nicht fortsetzen.
  • Rechtliche Auflage: Ein Brandschutzprüfer hat die Klappen beanstandet – die Betriebserlaubnis des Gebäudes steht auf dem Spiel.
STUFE GELB: Planung erforderlich (Dringend empfohlen)
  • Alter der Anlage: Die Komponenten sind über 40 Jahre alt. Auch ohne sichtbare Schäden steigt das Risiko für Materialermüdung und spontane Brüche (Havarie-Gefahr).
  • Teilsanierung: Sie modernisieren einzelne Etagen oder Wohnungen. Es ist wirtschaftlich sinnvoll, die asbesthaltigen Stränge jetzt „in einem Abwasch“ mitzuerneuern.
  • Wartungs-Hinweis: Techniker weisen bei der jährlichen Prüfung auf beginnenden Verschleiß an den BSK-Gehäusen hin.
STUFE GRÜN: Beobachtung (Monitoring)
  • Guter Zustand: Die Asbestprodukte sind fest gebunden, unbeschädigt und werden mechanisch nicht beansprucht.
  • Dokumentation: Die Bauteile sind im Schadstoffkataster erfasst. Solange keine baulichen Änderungen geplant sind, besteht aktuell kein akuter Handlungszwang.